Liebe Brüder und Schwestern,
durch Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist der Besuch der Gottesdienste nur unter Einhaltung der "3G"-Regel möglich. Das bedeutet, dass Sie nur zur Teilnahme am Gottesdienst vorgelassen werden, wenn Sie nachweislich gegen Covid-19-Infektion geimpft, von einer solcher genesen oder negativ darauf getestet sind. Die entsprechenden Nachweise werden beim Einlass kontrolliert. Ein Testnachweis ist bis zu 24 Stunden gültig.
Außerdem ist die Teilnahme am Gottesdienst nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich, es werden weiterhin, wie bisher, Kontaktdaten erfasst und es gelten die Vorschriften zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes, so wie auch das Abstandsgebot weiterhin einzuhalten ist.