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Zur Verwaltung des kirchlichen Vermögens wurde die Simeon-von-Wikulin-Stiftung begründet. Entsprechend dem Testament Wikulins und der Satzung der Stiftung wurde die Kirche den in Dresden ansässigen orthodoxen Gläubigen auf ewige Zeit überlassen.

Nach der Weihe des russischen Gotteshauses in Dresden wurde die Gemeinde der russisch-orthodoxen Kirche durch die Sächsische Regierung als gleichberechtigt mit den anderen christlichen Konfessionen anerkannt. Als Interessenvertreter der Kirche wurde durch die Russische Regierung der jeweilige Vorsteher des Gotteshauses eingesetzt.

Einen gravierenden Einschnitt in das Leben der Gemeinde brachte der l. Weltkrieg. Auf Anweisung der kaiserlich-deutschen Regierung wurde die Kirche geschlossen. Die Aufsicht über das Gebäude und das darin befindliche Inventar wurde einem Polizeirat übertragen.

Die Dresdner Polizeibehörde erklärte am 30. März 1915, „dass gewisse sicherheitspolitische Bedenken gegen die Wiederaufnahme des Gottesdienstes insofern bestehen, als der in russischer Sprache stattfindende Gottesdienst sich nicht genügend darauf würde überwachen lassen, ob er etwa in antideutschem Sinne abgehalten und für Fürbitten für den Sieg der russischen Waffen benutzt werden wird."

Erst 1921 wurden die Schlüssel der Kirche auf Grund eines staatlichen Beschlusses an den Erzpriester Johannes Mosharowski wieder ausgehändigt. Erzbischof Eulogius, der nach der Ernennung zum Diözesanbischof durch den Moskauer Patriarchen Tichon die russischen Gemeinden in Westeuropa betreute, führte Mosharowski in sein Amt ein.